Übersicht
Aktuelle Bestimmungen
Stand: 26.01.2023 | Quelle: Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) vom 30.09.2022,(BayMBl. Nr. 557), zuletzt geändert durch §§1 und 2 der Verordnung vom 19.01.2023 (BayMBl. Nr. 29)
Mit der 17. BayIfSMV gelten für den Bereich Kultur folgende Maßnahmen:
- keine zwingende Maskenpflicht in Innenräumen und im Außenbereich bei Kulturveranstaltungen
- keine zwingenden Mindestabstände zwischen Plätzen und keine Maximalkapazitäten in Veranstaltungsräumen
- keine zwingenden Zugangsvoraussetzungen mehr nach Geimpft- und/oder Genesenen-Status.
Empfehlungen
Trotz der Lockerungen enthält die 17. BayIfSMV eine Reihe von Empfehlungen (§1 der 17. BayIfSMV). Dazu zählt
- Empfehlung zum Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen
- Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumlichkeiten
- Erstellung von Hygienekonzepten für Veranstaltungen mit Publikumsverkehr
Rahmenkonzepte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Sämtliche Hygienekonzepte hinsichtlich der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich aufgehoben.
Aufgehobene Rahmenkonzepte
- Das Hygienekonzept für Kinobetriebe vom 07.12.2021 wurde aufgehoben am 01.06.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 408 vom 17.06.2022)
- Das Rahmenkonzept für Clubs und Diskotheken vom 07.03.2022 wurde aufgehoben am 10.05.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 290)
- Das Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen vom 07.03.2022 wurde aufgehoben am 01.06.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 346)
- Das Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater vom 22.12.2021 wurde aufgehoben am 01.06.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 345)
Hilfs- und Förderprogramme des Bundes
Neustart Kultur
Unter dem Titel „Neustart Kultur“ sammeln sich ca. 60 Teilprogramme für verschiedene kulturelle Sparten. Die Mittel stammen aus dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Die einzelnen Teilprogramme werden zu großen Teilen über Verbände abgewickelt.
Für das Jahr 2021 wurde das Volumen des Programmes um eine weitere Milliarde Euro erhöht.