Förderpreis für Kultur

Inhalt des Beitrages

Informationen zum Preis

Der Landkreis Bad Kissingen verleiht im Turnus von 2 Jahren einen Förderpreis für Kultur. Der Förderpreis für Kultur steht unter wechselnden Fokusthemen.

Fokusthema für den Preis im Jahr 2023 war „Interkulturalität. Das Thema für die nächste Auflage des Preises im Jahr 2025 wird „Kultur und Barrierefreiheit“ sein.

Es können Konzepte zur Umsetzung eines vorbildhaften kulturellen Angebotes zum Fokusthema als Eigenbewerbung auf den Preis eingereicht oder ein bereits durchgeführtes kulturelles Angebot nominiert werden. Den ausgewählten Preisträgern winkt ein Preisgeld für ihr Angebot.

Der Bewerbungsschluss für das Jahr 2025 ist der 1. März 2025.

Grundlage für die Verleihung des Kulturförderpreises ist die Satzung zur Verleihung eines Förderpreises für Kultur im Landkreis Bad Kissingen, beschlossen vom Kreistag Bad Kissingen am 12.12.2022, veröffentlicht im Amtsblatt 01/2023 vom 05.01.2023.

Preisträger

2023

Im Jahr 2023 lief der Preis zum Fokusthema „Interkulturalität“. Mit dem Preis ausgezeichnet wurden:

Weitere Informationen zu den Preisträgern finden Sie im Beitrag zurPreisverleihung vom März 2024.

Nominierung

Die Nominierung ist möglich per Online-Formular oder per Post.

Der aktuelle Nominierungszeitraum ist abgelaufen. Eine Jury wird im nächsten Schritt über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheiden. Die nächste Auflage des Förderpreises für Kultur des Landkreises Bad Kissingen wird im Jahr 2025 sein.

Die Nominierung wird voraussichtlich ab Herbst 2024 möglich sein. Sie wollen über die Nominierung und weitere Aktivitäten des Projektmanagements Kultur informiert werden? Dann melden Sie sich zu unserem Kultur-Newsletter an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderpreis für Kultur

Stand der FAQ: 07.03.2023

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Maßgeblich für den Preis ist die Satzung zur Verleihung eines Förderpreises für Kultur im Landkreis Bad Kissingen in ihrer aktuellen Fassung vom 21.12.2022.

Mit dem Preis werden die kreative Auseinandersetzung mit dem vorgegebenen Fokusthema sowie das damit in Zusammenhang stehende Engagement der jeweiligen Akteurinnen und Akteure aus der Kultur ausgezeichnet.

Für jede Auflage des Preises gibt es ein Fokusthema. Dieses Thema ändert sich von Auflage zu Auflage. Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt. Das Fokusthema für das Jahr 2023 lautet „Interkulturalität“.

Insgesamt steht ein Preisgeld von bis zu 10.000,- Euro zur Verfügung. Diese Summe kann sich auf mehrere Preisträger zu ungleichen Teilen aufteilen und ist primär zur Umsetzung der ausgezeichneten Projekte bzw. Angebote gedacht.

Mit dem Preis ist die Auflage verbunden, das Preisgeld zur Umsetzung des eingereichten Projekts zu verwenden.

Bei Verleihung des Preises an ein bereits durchgeführtes Projekt bzw. vorhandenes Angebot entfällt diese Auflage.

Der Preis ist mit einem Signet versehen. Die Preisträger verpflichtet sich, das Signet in der Öffentlichkeitsarbeit zu seinem Projekt/Angebot dazustellen. die entsprechenden Logodateien werden zur Verfügung gestellt.

Wer kann nominieren und nominiert werden?

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus allen Sparten der Kultur mit Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Sitz im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen.

Nein. Neben professionellen Akteurinnen und Akteuren aus der Kultur können sich auch ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure bewerben.

Bewerben können sich sowohl Personen als auch Institutionen. Dies umfasst auch z.B. Vereine, Kommunen und Unternehmen.

Es ist auch möglich, Vorschläge für Preisträger einzureichen. Dies ist dann möglich, wenn bereits bestehende kulturelle Angebote bzw. bereits umgesetzte Projekte für den Preis vorgeschlagen werden.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bad Kissingen sowie im Landkreise ansässige Institutionen.

Wie läuft die Nominierung ab?

Vorschläge für die Preisvergabe können beim Landratsamt Bad Kissingen, (Sachgebiet Regionalmanagement, Projektmanagement Kultur) eingereicht werden.

Dies ist sowohl postalisch als auch über ein Online-Formular möglich.

Grundsätzlich gilt: so knapp wie möglich, so detailliert wie nötig. Für die Bewerbung auf den Preis sind die jeweils zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Daraus sollen  Informationen zum geplanten Angebot oder bereits umgesetzten Projekten sowie damit verbundene Kosten hervorgehen. Sollten die auszufüllenden Felder im Formular nicht ausreichen kann natürlich gerne ein Anhang bzw. Bildern mit übermittelt werden.

Bei Vorschlag eines Preisträgers / einer Preisträgerin durch Dritte ist eine Begründung zu formulieren.

Die Frist zum Einreichen ist im Startjahr der Auslobung des Preises der 01.05.2023, danach jeweils der 1. März, 23:59 Uhr bzw. bei Abgabe per Post mit Poststempel vom 1. März.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sollte für ein Projekt, das für den Kulturförderpreis eingereicht wird, auch an anderer Stelle Fördergelder o.ä. beantragt werden, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf und schildern Sie den Sachverhalt, damit wir dies individuell einordnen können.

Ein Bezug des geplanten Projekts sowie der Vorschläge zu Preisträgern für bereits durchgeführte Angebote zum Fokusthema muss in allen Fällen gegeben sein und begründet werden.

Ja, der Vorschlag ist im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen umzusetzen bzw. muss dort umgesetzt worden sein. Erfolgt dies nicht kann der Preis auch aberkannt und das Preisgeld zurückgefordert werden.

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.

Die Jury zur Auswahl wird gebildet aus:

  • amtierender Landratoder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter,
  • ein/e entsandte Vertreter/in je Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft,
  • bis zu drei Expertinnen oder Expterten für das jeweilige Schwerpunktthema der Auflage.

Die externen Personen werden durch den Landrat / die Landrätin berufen.

Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt.

Für das Jahr 2023 lautet es „Interkulturalität“, im Jahr 2025 wird es „Barrierefreiheit“ sein.

Die Preisgelder werden nach der Preisverleihung bereitgestellt. Sie stammen aus dem Haushalt des Landkreises Bad Kissingen.

Das Preisgeld muss zur Umsetzung des eingereichten Vorhabens verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn der Preis für ein bereits durchgeführtes Projekt verliehen wird.

6 | Download der FAQ als pdf-Dokument


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