Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderpreis für Kultur des Landkreises Bad Kissingen
Stand der FAQ: 18.09.2024
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Maßgeblich für den Preis ist die Satzung zur Verleihung eines Förderpreises für Kultur im Landkreis Bad Kissingen in ihrer aktuellen Fassung vom 21.12.2022.
1.1 Wofür ist der Preis gedacht?
Der Preis ist zur Umsetzung eines geplanten kulturellen Angebotes im Landkreis Bad Kissingen gedacht, das sich mit dem Fokusthema der jeweiligen Auflage des Preises befasst.
Wird ein bereits umgesetztes Projekt bzw. vorhandenes kulturelles Angebot mit dem Preis ausgezeichnet, so gilt der Preis als Würdigung des durchgeführten Engagements.
1.2 | Was wird mit dem Preis ausgezeichnet?
Mit dem Preis werden die kreative Auseinandersetzung mit dem vorgegebenen Fokusthema sowie das damit in Zusammenhang stehende Engagement der jeweiligen Akteurinnen und Akteure aus der Kultur ausgezeichnet.
1.3 | Was hat es mit dem Fokusthema auf sich?
Für jede Auflage des Preises gibt es ein Fokusthema. Dieses Thema ändert sich von Auflage zu Auflage. Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt. Das Fokusthema für die aktuelle Auflage im Jahr 2025 lautet „Barrierefreiheit und Inklusion“.
1.4 | Ist der Preis mit einem Preisgeld dotiert?
Insgesamt steht ein Preisgeld von bis zu 10.000,- Euro zur Verfügung. Diese Summe kann sich auf mehrere Preisträger zu ungleichen Teilen aufteilen und ist primär zur Umsetzung der ausgezeichneten Projekte bzw. Angebote sowie als Würdigung für bereits erbrachtes Engagement gedacht.
1.5 | Sind mit dem Preis auch Auflagen oder Pflichten verbunden?
Mit dem Preis ist die Auflage verbunden, das Preisgeld zur Umsetzung des eingereichten Projekts zu verwenden.
Bei Verleihung des Preises an ein bereits durchgeführtes Projekt bzw. vorhandenes Angebot entfällt diese Auflage.
Der Preis ist mit einem Signet versehen. Die Preisträger verpflichtet sich, das Signet in der Öffentlichkeitsarbeit zu seinem Projekt/Angebot dazustellen. die entsprechenden Logodateien werden zur Verfügung gestellt.
2 | Fragen zum Teilnehmerfeld
Wer kann nominieren und nominiert werden?
2.1 | Wer kann sich für den Preis bewerben?
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus allen Sparten der Kultur mit Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Sitz im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen.
2.2 | Müssen die Bewerber professionelle Kultureinrichtungen sein?
Nein. Neben professionellen Akteurinnen und Akteuren aus der Kultur können sich auch ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure bewerben.
2.3 | Können sich Vereine, Kommunen oder Unternehmen bewerben?
Bewerben können sich sowohl Personen als auch Institutionen. Dies umfasst auch z.B. Vereine, Kommunen und Unternehmen.
2.4 | Können auch Vorschläge für Preisträger:innen eingereicht werden?
Es ist auch möglich, Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger einzureichen. Dies ist dann möglich, wenn bereits bestehende kulturelle Angebote bzw. bereits umgesetzte Projekte für den Preis vorgeschlagen werden.
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bad Kissingen sowie im Landkreise ansässige Institutionen.
3 | Fragen zur Nominierung
Wie läuft die Nominierung ab?
3.1 | Wo muss die Nominierung eingereicht werden?
Vorschläge für die Preisvergabe können beim Landratsamt Bad Kissingen, (Sachgebiet Regionalmanagement, Projektmanagement Kultur) eingereicht werden.
Dies ist sowohl postalisch als auch über ein Online-Formular möglich.
3.2 | Wie detailliert muss die Nominierung/Projektbeschreibung sein?
Grundsätzlich gilt: so knapp wie möglich, so detailliert wie nötig. Für die Bewerbung auf den Preis sind die jeweils zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Daraus sollen Informationen zum geplanten Angebot oder bereits umgesetzten Projekten sowie damit verbundene Kosten hervorgehen. Sollten die auszufüllenden Felder im Formular nicht ausreichen kann natürlich gerne ein Anhang bzw. Bildern mit übermittelt werden.
Bei Vorschlag eines Preisträgers / einer Preisträgerin durch Dritte ist eine Begründung zu formulieren, die der Jury eine Grundlage für die Auswahl bietet.
3.3 | Wann muss die Nominierung abgegeben werden?
Die Frist zum Einreichen ist im Startjahr der Auslobung des Preises der 1. März 2025, 23:59 Uhr, bzw. bei Abgabe per Post mit Poststempel vom 1. März.
3.4 | Können Projekte, die sich für den Kulturförderpreis bewerben auch parallel an anderer Stelle eingereicht werden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sollte für ein Projekt, das für den Kulturförderpreis eingereicht wird, auch an anderer Stelle Fördergelder o.ä. beantragt werden, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf und schildern Sie den Sachverhalt, damit wir dies individuell einordnen können.
3.5 | Wie eng muss der Projektbezug zum Fokusthema sein?
Ein Bezug des geplanten Projekts sowie der Vorschläge zu Preisträgern für bereits durchgeführte Angebote zum Fokusthema muss in allen Fällen gegeben sein und begründet werden.
Vorschläge, die nicht in Verbindung mit dem Fokusthema stehen, können keinen Preis bekommen.
3.6 | Müssen die eingereichten Vorschläge im Landkreis Bad Kissingen umgesetzt werden?
Ja, der Vorschlag ist im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen umzusetzen bzw. muss dort umgesetzt worden sein. Erfolgt dies nicht kann der Preis auch aberkannt und das Preisgeld zurückgefordert werden.
4.1 | Wer wählt die Preisträger aus?
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.
4.2 | Wie ist die Jury besetzt?
Die Jury zur Auswahl wird gebildet aus:
- amtierender Landrat oder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter,
- ein/e entsandte Vertreter/in je Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft,
- bis zu drei Expertinnen oder Experten für das jeweilige Schwerpunktthema der Auflage.
Die externen Personen werden durch den Landrat / die Landrätin berufen.
4.3 | Wer bestimmt das jeweilige Fokusthema?
Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt.
Im Jahr 2025 lautet es „Barrierefreiheit und Inklusion“.
Bei der ersten Auflage des Preises im Jahr 2023 lautete es „Interkulturalität“.
5.1 | Von wem und wann werden die Preisgelder bereitgestellt?
Die Preisgelder werden nach der Preisverleihung bereitgestellt. Sie stammen aus dem Haushalt des Landkreises Bad Kissingen.
5.2 | Für welche Maßnahmen kann das Preisgeld eingesetzt werden?
Das Preisgeld muss zur Umsetzung des eingereichten Vorhabens verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn der Preis für ein bereits durchgeführtes Projekt verliehen wird.
5.3 | Können Prämierungen aus dem Förderpreis für Kultur zur Kofinanzierung von Projekten eingesetzt werden?
Dies muss im Einzelfall abgeklärt werden, siehe Frage 3.4
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