In Bayern ist es Aufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Dies sichert nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden den Gemeindearchiven ehrenamtlich tätige Archivpfleger zur Seite gestellt, die durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landkreis bestellt wurden.
Aufgaben
Die ehrenamtlichen Kreisarchivpfleger unterstützen und beraten die Archivare der Kommunen
- in allen Archivierungsfragen
- beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder
- bei der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung.
Sie berichten an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der kommunaler Archive und ermöglichen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.
Ansprechpartner
Im Landkreis Bad Kissingen sind eine Kreisarchivpflegerin und ein Kreisarchivpfleger eingesetzt, die sich ihren Aufgabenbereich räumlich aufteilen.
Herr Roland Heinlein
Zuständigkeitsbereich: Gebiet derAltlandkreise Hammelburg und Bad Brückenau
Gemeinde Aura a. d. Saale, Stadt Bad Brückenau, Markt Elfershausen, Markt Euerdorf, Gemeinde Fuchsstadt, Markt Geroda, Stadt Hammelburg, Gemeinde Motten, Gemeinde Oberleichtersbach, Markt Oberthulba, Gemeinde Ramsthal, Gemeinde Riedenberg, Markt Schondra, Gemeinde Sulzthal, Gemeinde Wartmannsroth, Markt Wildflecken, Markt Zeitlofs
Frau Birgit Schmalz
Zuständigkeitsbereich: Gebiet des Altlandkreises Bad Kissingen ohne die Große Kreisstadt Bad Kissingen
Markt Bad Bocklet, Markt Burkardroth, Markt Maßbach, Stadt Münnerstadt, Gemeinde Nüdlingen, Gemeinde Oerlenbach, Gemeinde Rannungen, Gemeinde Thundorf i. Ufr.
Kontakt
Sie wollen Kontakt zur Kreisarchivpflege aufnehmen? Melden Sie sich gerne bei uns, wir vermitteln Ihre Anfrage weiter.
Rechtsvorschriften
- Art. 4 Abs. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
- Art. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
- Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22. Januar 1992 Nrn. I B 1-3002-9/1 und II/10-K 3794-12/176968