Förderpreis für Kultur

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Informationen zum Preis

Der Landkreis Bad Kissingen verleiht im Turnus von 2 Jahren einen Förderpreis für Kultur. Der Förderpreis für Kultur steht unter wechselnden Fokusthemen. Fokusthema für den Preis im Jahr 2023 ist „Interkulturalität.

Es können Konzepte zur Umsetzung eines vorbildhaften kulturellen Angebotes zum Fokusthema als Eigenbewerbung auf den Preis eingereicht oder ein bereits durchgeführtes kulturelles Angebot nominiert werden. Den ausgewählten Preisträgern winkt ein Preisgeld für ihr Angebot.

Der Bewerbungsschluss für das Jahr 2023 ist der 1. Mai 2023.

Für die kommenden Auflagen ab dem Jahr 2025 wird der Bewerbungsschluss jeweils der 1. März sein.

Grundlage für die Verleihung des Kulturförderpreises ist die Satzung zur Verleihung eines Förderpreises für Kultur im Landkreis Bad Kissingen, beschlossen vom Kreistag Bad Kissingen am 12.12.2022, veröffentlicht im Amtsblatt 01/2023 vom 05.01.2023.

Fokusthema „Interkulturalität“

Interkulturalität ist für viele Personen zunächst einmal ein abstrakter Begriff. Was fällt alles darunter? Der Duden definiert Interkulturalität als

„Bewusstsein, das für die kulturelle, sprachliche oder religiöse Verschiedenheit der Mitglieder einer Gesellschaft besonders sensibilisiert ist [und auf den Respekt bzw. die Akzeptanz der Verschiedenheit ausgerichtet ist]“

www.duden.de/rechtschreibung/Interkulturalitaet, zuletzt abgerufen am 01.03.2023

Interkulturalität im Sinne dieses Preises umfasst also das Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen auf Augenhöhe sowie einen respektvollen Umgang miteinander.

In diesem Kontext sollen mit dem Preis Nominierte ausgezeichnet werden, die mit kulturellen Angeboten den respektvollen interkulturellen Umgang pflegen, vorantreiben und auf verschiedenste Art und Weise somit einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft schaffen.

Nominierung

Die Nominierung ist möglich per Online-Formular oder per Post.

Zum Start des Kulturförderpreises ist die aktuelle Nominierungsfrist am 1. Mai 2023. In den Folgeauflagen wird diese jeweils am 1. März sein.

 

Der aktuelle Nominierungszeitraum ist abgelaufen. Eine Jury wird im nächsten Schritt über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheiden. Die nächste Auflage des Förderpreises für Kultur des Landkreises Bad Kissingen wird im Jahr 2025 sein.

Infoveranstaltung „Förderpreis in 30 Minuten“

Zur Information über den Förderpreis für Kultur sowie zu konkreten Fragestellungen zur Nominierung bieten wir unter dem Titel „Förderpreis in 30 Minuten“ eine Online-Infoveranstaltung an zwei Terminen an:

  • 15.03.2023, 17:30 Uhr
  • 03.04.2023, 17:30 Uhr

Die Termine bauen nicht aufeinander auf.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Förderpreis für Kultur

Stand der FAQ: 07.03.2023

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Maßgeblich für den Preis ist die Satzung zur Verleihung eines Förderpreises für Kultur im Landkreis Bad Kissingen in ihrer aktuellen Fassung vom 21.12.2022.

Mit dem Preis werden die kreative Auseinandersetzung mit dem vorgegebenen Fokusthema sowie das damit in Zusammenhang stehende Engagement der jeweiligen Kulturakteur:innen ausgezeichnet.

Für jede Auflage des Preises gibt es ein Fokusthema. Dieses Thema ändert sich von Auflage zu Auflage. Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt. Das Fokusthema für das Jahr 2023 lautet „Interkulturalität“.

Insgesamt steht ein Preisgeld von bis zu 10.000,- Euro zur Verfügung. Diese Summe kann sich auf mehrere Preisträger:innen zu ungleichen Teilen aufteilen und ist primär zur Umsetzung der ausgezeichneten Projekte bzw. Angebote gedacht.

Mit dem Preis ist die Auflage verbunden, das Preisgeld zur Umsetzung des eingereichten Projekts zu verwenden.

Bei Verleihung des Preises an ein bereits durchgeführtes Projekt bzw. vorhandenes Angebot entfällt diese Auflage.

Der Preis ist mit einem Signet versehen. Der/Die Preisträger:in verpflichtet sich, das Signet in der Öffentlichkeitsarbeit zu seinem Projekt/Angebot dazustellen. die entsprechenden Logodateien werden der/dem Preisträger:in zur Verfügung gestellt.

Wer kann nominieren und nominiert werden?

Bewerben können sich Akteur:innen aus allen Sparten der Kultur mit Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Sitz im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen.

Nein. Neben professionellen Akteur:innen aus der Kultur können sich auch ehrenamtliche Akteur:innen bewerben.

Bewerben können sich sowohl Personen als auch Institutionen. Dies umfasst auch z.B. Vereine, Kommunen und Unternehmen.

Es ist auch möglich, Vorschläge für Preisträger:innen einzureichen. Dies ist dann möglich, wenn bereits bestehende kulturelle Angebote bzw. bereits umgesetzte Projekte für den Preis vorgeschlagen werden.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bad Kissingen sowie im Landkreise ansässige Institutionen.

Wie läuft die Nominierung ab?

Vorschläge für die Preisvergabe können beim Landratsamt Bad Kissingen, (Sachgebiet Regionalmanagement, Projektmanagement Kultur) eingereicht werden.

Dies ist sowohl postalisch als auch über ein Online-Formular möglich.

Grundsätzlich gilt: so knapp wie möglich, so detailliert wie nötig. Für die Bewerbung auf den Preis sind die jeweils zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Daraus sollen  Informationen zum geplanten Angebot oder bereits umgesetzten Projekten sowie damit verbundene Kosten hervorgehen. Sollten die auszufüllenden Felder im Formular nicht ausreichen kann natürlich gerne ein Anhang bzw. Bildern mit übermittelt werden.

Bei Vorschlag eines Preisträgers / einer Preisträgerin durch Dritte ist eine Begründung zu formulieren.

Die Frist zum Einreichen ist im Startjahr der Auslobung des Preises der 01.05.2023, danach jeweils der 1. März, 23:59 Uhr bzw. bei Abgabe per Post mit Poststempel vom 1. März.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sollte für ein Projekt, das für den Kulturförderpreis eingereicht wird, auch an anderer Stelle Fördergelder o.ä. beantragt werden, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf und schildern Sie den Sachverhalt, damit wir dies individuell einordnen können.

Ein Bezug des geplanten Projekts sowie der Vorschläge zu Preisträger:innen für bereits durchgeführte Angebote zum Fokusthema muss in allen Fällen gegeben sein und begründet werden.

Ja, der Vorschlag ist im Gebiet des Landkreises Bad Kissingen umzusetzen bzw. muss dort umgesetzt worden sein. Erfolgt dies nicht kann der Preis auch aberkannt und das Preisgeld zurückgefordert werden.

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.

Die Jury zur Auswahl wird gebildet aus:

  • amtierende/r Landrat/Landrätin oder ein/e Stellvertreter/in,
  • ein/e entsandte Vertreter/in je Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft,
  • bis zu drei Expert:innen für das jeweilige Schwerpunktthema der Auflage.

Die Expert:innen werden durch den Landrat / die Landrätin berufen.

Die Fokusthemen werden durch den Kulturausschuss des Landkreises Bad Kissingen festgelegt.

Für das Jahr 2023 lautet es „Interkulturalität“.

Die Preisgelder werden nach der Preisverleihung bereitgestellt. Sie stammen aus dem Haushalt des Landkreises Bad Kissingen.

Das Preisgeld muss zur Umsetzung des eingereichten Vorhabens verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn der Preis für ein bereits durchgeführtes Projekt verliehen wird.

6 | Download der FAQ als pdf-Dokument


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