Übersicht
- 1 Allgemein
- 2 Nutzung von Inhalten zur Werbung für Veranstaltungen
- 3 Logoverwendung und Hinweispflichten
- 4 Verantwortlichkeiten und Versicherungen
1 Allgemein
1.1 „1 Stunde Kultur“ dient der Sichtbarmachung der Vielfalt von Akteurinnen und Akteuren aus der Kultur im Landkreis Bad Kissingen.
1.2 In das Programm von „1 Stunde Kultur“ werden öffentlich zugängliche Veranstaltungen aller Sparten der Kultur aufgenommen,
- die im Landkreis Bad Kissingen stattfinden und
- deren veranstaltenden Akteurinnen und Akteure einen Schaffensschwerpunkt im Landkreis Bad Kissingen haben und
- die am 14. September 2024 um 14:00 Uhr stattfinden.
1.3 Jegliche Veranstaltungen mit rechtsverletzenden, strafbaren, jugendgefährdenden, politisch oder weltanschaulich extremistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, irreführenden oder persönlich herabsetzenden Inhalten werden nicht ins Programm aufgenommen.
1.4 Digitale Beiträge werden nur ins Programm aufgenommen, wenn sie:
- exklusiv für den bzw. mit eindeutigem und unmittelbarem Bezug zu „1 Stunde Kultur“ erstellt wurden.
1.5 Nicht ins Programm aufgenommen werden:
- Homepages oder Websites von Vereinen oder Kommunen ohne direkten Bezug zu „1 Stunde Kultur“
- gescannte Printmedien (z. B. Flyer, Programmhefte, Plakate)
- Wikipedia-Einträge
- PDF-, Word- oder PowerPoint-Dateien
1.6 Der Meldeschluss für Veranstaltungen ist Anfang September 2024.
2 Nutzung von Inhalten zur Werbung für Veranstaltungen
2.1 Bei der Anmeldung einer Veranstaltung zu „1 Stunde Kultur“ müssen der verantwortliche Veranstalter, die vollständige Adresse des Veranstaltungsortes, eine Kurzbeschreibung sowie weitere für die Besuchenden notwendiger Informationen angegeben werden.
2.2 Bei der Anmeldung kann ein Bild zur Veranstaltung hinzugefügt werden, das nicht größer als 4 MB sein sollte und dessen Bildrechte geklärt sind. Die Bildrechte müssen angegeben werden. Der Veranstalter stellt den Landkreis Bad Kissingen sowie seine Projektpartner im Projekt Kultur.Verwicklung von etwaigen Forderungen Dritter aus der Nutzung dieser Bilder frei. Dies betrifft sowohl die Bereiche Urheberrecht, Verwertungsrecht als auch das Persönlichkeitsrecht von ggf. auf den Bildern abgebildeten Personen.
Der Landkreis Bad Kissingen übernimmt keine Haftung für die eingestellten Texte, Bilder und Links. Der Landkreis Bad Kissingen behält sich das Recht vor, eingestellte Bilder und Texte zu prüfen und zu überarbeiten. Er ist jedoch nicht verpflichtet, alle Texte, Bilder und Links redaktionell zu überprüfen. Die Verantwortung für die jeweiligen Beiträge liegt beim jeweils Veranstaltenden. Alle Angaben im Programm sind ohne Gewähr.
2.3 Änderungen und Absagen. Die Veranstaltenden haben zeitnah per E-Mail an mitzuteilen, wenn sich durchgegebene Inhalte einzelner Veranstaltungen ändern sollten oder diese kurzfristig ausfallen.
3 Logoverwendung und Hinweispflichten
Bei der Erstellung eigener Werbematerialien zu „1 Stunde Kultur“ müssen zwingend folgende Hinweise beachtet werden:
3.1 Das Logo „1 Stunde Kultur“ ist zu verwenden.
3.2 Grundsätzlich sollen die bereitgestellten Rahmenmaterialien von „1 Stunde Kultur“ genutzt werden.
3.3 Sollten eigene grafische Vorlagen genutzt werden, sind besondere Anforderungen mit Hinweisen auf Fördergeber zu erfüllen, wie z.B. ein spezielles Band aus Logos. Die dazugehörigen Logos und die Anwendungsrichtlinien stellen wir Ihnen nach Anmeldung Ihrer Veranstaltung auf der Seite kultur-kg.de zur Verfügung. Vor dem Druck müssen diese durch den Landkreis mit den dahinterstehenden Fördergebern zur Freigabe abgeklärt werden. Hierfür sind entsprechende Zeitfenster einzuplanen.
4 Verantwortlichkeiten und Versicherung
Veranstaltende sind jeweils die Akteure vor Ort. Diese sind selbst für die Veranstaltung, deren Organisation und Durchführung verantwortlich. Wir empfehlen ausdrücklich, den Versicherungsschutz für die Veranstaltungen zu überprüfen und ggf. eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern diese nicht vorhanden ist und/oder durch Mitgliedschaften in Dachverbänden abgedeckt wird.
Förderhinweis
Das Pilotvorhaben „1 Stunde Kultur“ ist Bestandteil des Projekt Kultur.Verwicklung. Das Projekt Kultur.Verwicklung ist Teil des Förderprogramms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“, einem Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie. Es richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Gefördert wird „Aller.Land“ durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Bund stellt für das Förderprogramm von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung. Umgesetzt wird es vom Programmbüro Aller.Land (Projekteure bakv gGmbH).