Jetzt Nominierungen einreichen!
Bad Kissingen, 19.11.2024
Nach seiner ersten Auflage im Jahr 2023 geht der Kulturpreis des Landkreises Bad Kissingen nun in seine zweite Runde. Nominierungen sind bis zum 1. März 2025 möglich. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und steht in dieser Auflage unter dem Motto „Barrierefreiheit und Inklusion“.
Wer und was kann nominiert werden?
- Personen oder Institutionen mit Bezug zum Landkreis Bad Kissingen, die ein kulturelles Angebot unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Inklusion umgesetzt haben oder planen
- Es können bereits umgesetzte kulturelle Angebote oder geplante Konzepte nominiert werden.
- Umgesetzte Projekte: Jede Person und Institution mit Sitz im Landkreis kann Vorschläge einreichen.
- Geplante Projekte: Hier sind auch Eigenbewerbungen mit dem geplanten Konzept zu Barrierefreiheit und Inklusion in der Kultur möglich.
Wie hoch ist das Preisgeld?
Der Kulturpreis ist mit bis zu 10.000 Euro dotiert. Das Geld kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger verteilt werden.
Wer wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus?
Nach dem Ende der Nominierungsfrist entscheidet eine Jury unter der Leitung des Landrats. Sie besteht aus Mitgliedern des Kreistags und externen Expertinnen und Experten. Anschließend bestätigt der Kulturausschuss des Landkreises die Entscheidung.
Was bedeutet „Barrierefreiheit und Inklusion“?
Kulturangebote sollen so gestaltet werden, dass alle Menschen daran teilhaben können – z.B. durch barrierefreie Zugänge oder inklusive Veranstaltungen. Das Thema fördert auch das gegenseitige Verständnis in der Gesellschaft.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Weitere Informationen zum Kulturpreis finden Sie
- auf unserer Unterseite zum Kulturpreis
- bei den Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Kulturpreis
- in unseren Online-Infoveranstaltungen „Kulturpreis in 30 Minuten“